Aktuell

Donnerstag, 11. April 2024

Anordnung eidgenössische Abstimmung vom 9. Juni 2024

Gemäss Beschluss des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern finden am 9. Juni 2024 folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Abstimmung/en über:
- Volksinitiative vom 23. Januar 2020 "Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)"
- Volksinitiative vom 10. März 2020 "Für tiefere Prämien-Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)"
- Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit"
- Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetz)

Die Urne ist in unserer Gemeinde wie folgt in der Gemeindekanzlei, Dorf 4 aufgestellt: Sonntag, 9. Juni 2024 von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vor der Abstimmung ihren poli-tischen Wohnsitz in der Gemeinde Alberswil geregelt haben. Das Stimmrecht der Auslandschweizer richtet sich nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19. Dezember 1975 und der Verordnung zu diesem Gesetz vom 16. Oktober 1991.

Briefliche Stimmabgabe
Jeder Stimmberechtigter kann nach Erhalt des Abstimmungsmaterials sofort sein Stimmrecht ausü-ben. Wer brieflich stimmen will, legt die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und klebt es zu. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert darf keine Kennzeichnungen aufweisen. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert zu legen. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterschreiben und rechtzeitig vor dem Ab-stimmungstag per Post an die Gemeindekanzlei zu senden, am Schalter der Gemeindekanzlei abzu-geben oder in den Gemeindekanzlei-Briefkasten einzuwerfen.

Alberswil, 11. April 2024

GEMEINDERAT ALBERSWIL

Eidg. Anordnung 09.06.2024 (PDF)
Montag, 08. April 2024

Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom 3. Mai 2024

Einladung an die stimmberechtigten Einwohner und Einwohnerinnen von Alberswil zur Teilnahme an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom

Freitag, 03. Mai 2024, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckanlage Alberswil

1. Genehmigung Jahresbericht 2023 der Einwohnergemeinde Alberswil

1.1 Jahresrechnung 2023
1.1.1 Erfolgsrechnung 2023 nach Aufgabenbereich
1.1.2 Vergleich Budget / Rechnung 2023
1.1.3 Gestufter Erfolgsausweis
1.1.4 Investitionsrechnung mit Kontrolle über Sonderkredite
1.1.5 Bilanz 1.1.6 Geldflussrechnung
1.1.7 Anhänge zur Jahresrechnung

1.2 Jahresbericht 2023
1.2.1 Bericht zu dem Aufgabenbereich "EWG Alberswil und über die Umsetzung des Legislaturprogramms"
1.2.2 Kennzahlen
1.2.3 Prüfbericht der externen Revisionsstelle
1.2.4 Bericht der Controllingkommission
1.2.5 Antrag und Verfügung des Gemeinderats zum Jahresbericht 2023

2. Genehmigung Sonderkreditabrechnung Sanierung Güter- und Gemeindestrassen Genehmigung Kostenunterschreitung und Prüfbericht der externen Revisionsstelle

3. Genehmigung Sonderkredit Umbau & Sanierung Schulhaus Alberswil Genehmigung Sonderkredit in der Höhe von CHF 3'350'000.-

4. Wahl der Bildungskommission Alberswil für die Amtszeit 2024-2028 Gesamterneuerungswahl

5. Wahl der Einbürgerungskommission Alberswil für die Amtszeit 2024-2028 Gesamterneuerungswahl

Umfrage

Die Akten zu den Sachgeschäften liegen während 2 Wochen vor dem Abstimmungstag auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. An der Gemeindeversammlung ist stimmberechtigt, wer das 18. Altersjahr vollendet hat, nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen ist und spätestens 5 Tage vor dem Versammlungstag in der Gemeinde Alberswil seinen Wohnsitz gesetzlich geregelt hat.

Alberswil, 08. April 2024

DER GEMEINDERAT

Botschaft Mai 2024 (PDF)
Donnerstag, 07. März 2024

Öffentliche Bekanntmachung und Auflage eines Bauvorhabens

Gemäss § 193 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern vom 07. März 1989 hat der Gemeinderat das Baugesuch öffentlich aufzulegen und bekannt zu machen.

Bauvorhaben: Anbau Gewerbehalle
Lage: Grundstück Nr. 311, GB Alberswil
Bauherrschaft: Bieri+Partner AG, Gewerbestrasse 1, 6248 Alberswil
Grundeigentümer: Bieri+Partner AG, Gewerbestrasse 1, 6248 Alberswil
Planverfasser: BF architekten sursee ag, Meienriesliweg 15, 6210 Sursee

Die Baugesuchsunterlagen liegen vom 09. März 2024 – 28. März 2024 auf der Gemeindekanzlei Alberswil zur Einsichtnahme auf. Sämtliche Baugesuchsunterlagen sind gegebenenfalls auch digital zu erlangen. Melden Sie sich bitte bei Interesse auf andrea.roos@alberswil.ch.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Alberswil (eingeschrieben) einzureichen.

Alberswil, 07. März 2024

GEMEINDERAT ALBERSWIL